Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vereinsname: Soziokratie Zentrum Österreich – Bildung für eine partizipativ-demokratische Gesellschaft
ZVR-Zahl: 744892160
Leitung: Florian Bauernfeind

 

Anwendungsbereich

Die folgenden Grundsätze bilden die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen dem Bildungsverein und seinen Kunden, sie gelten für sämtliche Tätigkeitsbereiche.

Die Leistungen des „Bildungsverein“ erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Vertragsbedingungen.

Andere allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und nur insoweit anerkannt, als sie vom Bildungsverein schriftlich bestätigt werden.

Liegt ein schriftliches Anbot seitens des Bildungsvereins vor, gehen die Bestimmungen des Anbots den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich gemacht werden, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende der Zusammenarbeit hinaus. Das gilt insbesondere auch für elektronisch verarbeitete Informationen und Daten.

Preise

Die Berechnung von Preisen und Vergütungen erfolgt in EURO. Mündlich erhaltene Preisinformationen gelten als unverbindliche Schätzung zur Orientierung der Kunden; ein Rechtsanspruch besteht daher nur auf Basis der schriftlich übermittelten Preise. Nebenleistungen wie Übernachtungskosten, Fahrtspesen und dergleichen sind im Regelfall nicht im Anbot enthalten.

Zahlungsmodalitäten

Das Teilnahmeentgelt für die Veranstaltun muss zur Gänze vor Veranstaltungsbeginn eingegangen sein.

Leistungsumfang für Veranstaltungen (Seminare, Schulungen, Workshops, Konferenzen)

Im Teilnahmeentgelt sind Seminarunterlagen im üblichen Umfang enthalten. Je nach Fortbildungsprogramm und freier Entscheidung des Bildungsvereins können Pausengetränke enthalten sein. Sofern nicht anders im jeweiligen Veranstaltungsprogramm angegeben, sind Verpflegungskosten von den TeilnehmerInnen selbst zu tragen. Im Entgelt nicht enthalten sind auf jeden Fall Anreise- sowie Unterkunftskosten sowie die privaten Auslagen der TeilnehmerInnen.

Bei Stornierung behalten wir uns diese Beträge vom bereits bezahlten Kongressbeitrag ein:

bis  15.09.2019 € 30,00
von 16.09. bis 15.10.2019 50% der Kongressgebühr
von 16.10. bis 1.11.2019 75% der Kongressgebühr
ab 1.11.2019 100% der Kongressgebühr

Stornierungen müssen in schriftlicher Form (per Email) erfolgen, für die Fristwahrung ist das Einlangen beim Bildungsverein maßgeblich.
In allen Fällen sind die TeilnehmerInnen jedoch berechtigt, gemeinsam mit der Stornierung – vorbehaltlich der Reihungsbefugnis das Bildungsvereins gemäß Punkt „Anmeldungen“ – ErsatzteilnehmerInnen zu nominieren.

Anmeldungen zu Veranstaltungen

Die Veranstaltungen des Bildungsvereins weisen in der Regel eine begrenzte Zahl von Teilnehmerplätzen auf. Anmeldungen haben per online-Formular zu erfolgen und werden nach der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Mit der Anmeldung wird das Einverständnis zur automationsunterstützten Verarbeitung der Daten der TeilnehmerInnen erteilt.

Durchführung

Der Bildungsverein behält sich vor, eine Veranstaltung jederzeit abzusagen. Erfolgt eine solche Absage, so erwachsen den angemeldeten TeilnehmerInnen keinerlei Schadens- bzw. sonstige Ersatzansprüche. Bereits geleistete Teilnahmeentgelte werden in solchen Fällen abzugsfrei rückerstattet. Das Fortbildungs- bzw. Veranstaltungsprogramm wird langfristig geplant und ist ständigen Qualitätskontrollen unterzogen. Aus diesem Grund behält sich der Bildungsverein eine Weiterentwicklung der Lehrgänge sowie Änderungen bezüglich Veranstaltungsinhalten, -tagen, -orten und –terminen und von ReferentInnen vor. Derartige Adaptierungen berechtigen – ebenso wie allfällige kurzfristige Änderungen – zu keinerlei Schadenersatzansprüchen.

Haftung

Im Falle von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von zu Veranstaltungen mitgebrachten Gegenständen, insbesondere Wertgegenständen, übernimmt der Bildungsverein keine Haftung.

Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den zwischen dem Bildungsverein und seinen Vertragspartnern abgeschlossenen Verträgen ist das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechtes. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.